Tipp No 2
Wir bleiben zwar in der Küche. Aber eigentlich handelt es sich um eine Grundsatzfrage: Wer sagt schon, dass man in einer Mietwohnung alles so in Kauf nehmen muss, wie es der Vermieter vorsieht? Wohneigentum ist in der Schweiz zwar beliebt, aber wird für die breite Masse immer schwieriger zu finanzieren, bald darf man dafür nicht einmal mehr sein BVG-Guthaben verwenden. Diejenigen, die mieten, zahlen so ihr ganzes Leben drauf im Gegensatz zu denjenigen, die etwas kaufen und in Boom-Zeiten wieder verkaufen, um sich damit wieder etwas Neues zu kaufen und so weiter. Doch ich will hier nicht über Wohneigentum referieren, sondern für etwas mehr Glück in den eigenen vier Wänden sorgen. Und dabei die Ästhetik zu Hilfe nehmen, denn Freude kann durch schöne Dinge entstehen.
Zurück also in die Küche: In der ganzen Mietwohnung hängen beim Einzug meist keine Leuchten, nur in der Küche (und im Bad, dazu später) befindet sich leider fast immer ein grausig grelles Neonlicht, das man nie auswählen würde – wirklich nie – wenn man selbst auswählen könnte. Also empfehle ich, das hässliche Ding wegzunehmen mit einer Leiter und einem Phasenprüfer. Bis man wieder auszieht, macht sich diese Röhre auch im Keller gut. Dann die Leuchte seiner Wahl montieren, und jeder Besuch wird von nun an die wohnliche Küche bewundern, denn plötzlich ist hier alles in Ordnung. Dazu muss man dann nicht einmal so viel Zeugs an die Wand hängen, wie wir es getan haben.
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